Geschichte zum Edelmetall

Edelmetallströme – Diskussionsbeitrag Geschäftsführer EM Global Service AG, Fürstentum Liechtenstein

Lange Zeit war es unklar, was die Neuerungen des Geldwäschegesetzes, insbesondere für die Edelmetallhändler, bringen würde. Nach dem verheerenden Gutachten der FATF (Financial Action Task Force on Money Laundering) wurden die Anforderungen zur Geldwäscheprävention deutlich verschärft. Seit dem 29.12.2011 ist das neue Geldwäschegesetz nun in Kraft und die konkreten Regelungen, welche auch die Edelmetallhändler treffen, sind bekannt. Der Veranstalter, der Liechtensteiner EMGS erläutert: „Im Vorfeld des Inkrafttretens des Gesetzes war dieses Gegenstand vieler Streitigkeiten. Im Besonderen betraf die Gesetzesänderung die Frage, wer unter welchen Voraussetzungen einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen hat?“ Diese Fragen wurden mit den Verantwortlichen aus dem Hause der EMGS erläutert und mit den Teilnehmern diskutiert. Ulrich Bock erläutert, dass der Gesetzesentwurf zunächst vorsah, dass auch Edelmetallhändler ihren Geschäftspartner ab einem Wert von 1.000,00 € umfassend identifizieren sollten. „Bei Geschäften mit Edelmetallen sind Preise von 1.000,00 Euro schnell erreicht, hätte diese Gesetzesänderung die Geschäftstätigkeit in der Praxis sehr erschwert. Die Politik hatte diese Bedenken aufgenommen und einen Kompromiss erarbeitet. Edelmetallhändler gelten als Händler hochwertiger Güter. Das überarbeitete Geldwäschegesetz (GwG) legt fest, dass die bisherige Schwellenwertregelung, bei der Geschäftspartner außerhalb einer dauerhaften Geschäftsbeziehung erst ab 15.000,00 € eine umfassende Identifizierung vorzunehmen haben. Aufklärung und Aufgaben zur Geldwäscheprävention zählen zu Unternehmenspflichten. Das Geldwäschegesetz soll die Pflicht der Prävention stärken. Die Gefahr unbewusst durch Dritte für die Geldwäsche benutzt zu werden sollte durch die Novellierung des Geldwäschegesetzes weiter eingeschränkt werden“, so Herr Bock. Ehrlicher Handel mit Edelmetallen baut auf eine lange Geschichte und hat einen festen Bestand im Wirtschafts- und Finanzkreislauf.

Edelmetall: Gewinnung und Verbreitung

Das seinerzeit in den Bergwerken geförderte Silber und in Flüssen gewaschene Gold wurde zu Münzen verprägt und gelang auf verschiedene Art und Weise in den Verkehr. Die Bergleute gaben das Silber für Nahrungsmittel und Luxuswaren aus, und die Bergbauunternehmer handelten damit. Ulrich Bock gibt zu bedenken, dass im Spätmittelalter ein Kaufmann nur mit jeweils lokaler Münze bezahlen konnte, damit entstand die Notwendigkeit, dass das Silber vorher in der dortigen Münzstätte gewechselt werden musste.
Im Fernhandel war das nicht anders. Deutsche Kaufleute brachten das Silber aus dem Alpenraum und aus Böhmen in die Münzstätten Venedigs. Hansekaufleute führten Freiberger Silber zum Einkauf nach Russland und vor allem auf die Messen in der Champagne. Von Norditalien floss das Silber weiter in den Süden und in den Osten. Das Gold floss aus den Produktionsgebieten an den Oberläufen des Niger und des Senegal in die nordafrikanischen Handelszentren sowie weiter nach Italien und ermöglichte dort die Aufnahme der Goldmünzenprägung.

Am Ende des Mittelalters bildeten sich dann zwei Haupteinzugsgebiete des Edelmetalltransfers heraus. Zum einen strömte Edelmetall in den Ostseeraum und auf den russischen Markt. Zum anderen schickte Venedig jährlich rund 300000 Dukaten zum traditionellen Wareneinkauf in den Nahen Osten. Ende des 6. Jh. flossen jährlich 2,6 Tonnen Edelmetall (überwiegend Silber) nach Europa und übertrafen damit deutlich die Ausfuhren in den Osten. Ein Teil des amerikanischen Silbers floss über Spanien – sowohl durch den Handel als auch durch politisch-militärische Geldsendungen — in die europäischen Münzstätten. Die Hälfte bis zwei Drittel der Edelmetalleinfuhren aus der Neuen Welt flossen wieder nach Osten ab. Mit der Aufnahme des Asienhandels schwoll dann im 17. Jh. der Edelmetallstrom nach Ostasien an, um im 18. Jh. als Folge des wachsenden europäischen Tee- und Kaffeekonsums alle anderen Edelmetallströme zu überholen. Dennoch übertrafen die Edelmetallmengen, die aus Amerika kamen, die Ausfuhren in den Osten, so dass sich die europäische Edelmetallversorgung spürbar verbesserte. Das 19. Jh. ist durch die Verbilligung des Goldes, die Etablierung des internationalen Goldstandards, den Verfall des Silberpreises und die Entstehung des modernen Bankensystems geprägt. Im ausgehenden 19.Jh. machte dann der Übergang der meisten Länder zum Goldstandard mit seinem automatischen Zahlungsbilanzausgleich die Edelmetallversendung in großem Stil überflüssig.

Eine rege Diskussion schloss sich der Veranstaltung an, Ulrich Bock kommt dem Wunsch weiterer Veranstaltungen zum Thema Geldwäschegesetz und Geldwäschebeauftragter nach.

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Edelmetallströme – Diskussionsbeitrag Geschäftsführer EM Global Service AG, Fürstentum Liechtenstein

Lange Zeit war es unklar, was die Neuerungen des Geldwäschegesetzes, insbesondere für die Edelmetallhändler, bringen würde. Nach dem verheerenden Gutachten der FATF (Financial Action Task Force on Money Laundering) wurden die Anforderungen zur Geldwäscheprävention deutlich verschärft. Seit dem 29.12.2011 ist das neue Geldwäschegesetz nun in Kraft und die konkreten Regelungen, welche auch die Edelmetallhändler treffen, sind bekannt. Der Veranstalter, der Liechtensteiner EMGS erläutert: „Im Vorfeld des Inkrafttretens des Gesetzes war dieses Gegenstand vieler Streitigkeiten. Im Besonderen betraf die Gesetzesänderung die Frage, wer unter welchen Voraussetzungen einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen hat?“ Diese Fragen wurden mit den Verantwortlichen aus dem Hause der EMGS erläutert und mit den Teilnehmern diskutiert. Ulrich Bock erläutert, dass der Gesetzesentwurf zunächst vorsah, dass auch Edelmetallhändler ihren Geschäftspartner ab einem Wert von 1.000,00 € umfassend identifizieren sollten. „Bei Geschäften mit Edelmetallen sind Preise von 1.000,00 Euro schnell erreicht, hätte diese Gesetzesänderung die Geschäftstätigkeit in der Praxis sehr erschwert. Die Politik hatte diese Bedenken aufgenommen und einen Kompromiss erarbeitet. Edelmetallhändler gelten als Händler hochwertiger Güter. Das überarbeitete Geldwäschegesetz (GwG) legt fest, dass die bisherige Schwellenwertregelung, bei der Geschäftspartner außerhalb einer dauerhaften Geschäftsbeziehung erst ab 15.000,00 € eine umfassende Identifizierung vorzunehmen haben. Aufklärung und Aufgaben zur Geldwäscheprävention zählen zu Unternehmenspflichten. Das Geldwäschegesetz soll die Pflicht der Prävention stärken. Die Gefahr unbewusst durch Dritte für die Geldwäsche benutzt zu werden sollte durch die Novellierung des Geldwäschegesetzes weiter eingeschränkt werden“, so Herr Bock. Ehrlicher Handel mit Edelmetallen baut auf eine lange Geschichte und hat einen festen Bestand im Wirtschafts- und Finanzkreislauf.

Edelmetall: Gewinnung und Verbreitung

Das seinerzeit in den Bergwerken geförderte Silber und in Flüssen gewaschene Gold wurde zu Münzen verprägt und gelang auf verschiedene Art und Weise in den Verkehr. Die Bergleute gaben das Silber für Nahrungsmittel und Luxuswaren aus, und die Bergbauunternehmer handelten damit. Ulrich Bock gibt zu bedenken, dass im Spätmittelalter ein Kaufmann nur mit jeweils lokaler Münze bezahlen konnte, damit entstand die Notwendigkeit, dass das Silber vorher in der dortigen Münzstätte gewechselt werden musste.
Im Fernhandel war das nicht anders. Deutsche Kaufleute brachten das Silber aus dem Alpenraum und aus Böhmen in die Münzstätten Venedigs. Hansekaufleute führten Freiberger Silber zum Einkauf nach Russland und vor allem auf die Messen in der Champagne. Von Norditalien floss das Silber weiter in den Süden und in den Osten. Das Gold floss aus den Produktionsgebieten an den Oberläufen des Niger und des Senegal in die nordafrikanischen Handelszentren sowie weiter nach Italien und ermöglichte dort die Aufnahme der Goldmünzenprägung.

Am Ende des Mittelalters bildeten sich dann zwei Haupteinzugsgebiete des Edelmetalltransfers heraus. Zum einen strömte Edelmetall in den Ostseeraum und auf den russischen Markt. Zum anderen schickte Venedig jährlich rund 300000 Dukaten zum traditionellen Wareneinkauf in den Nahen Osten. Ende des 6. Jh. flossen jährlich 2,6 Tonnen Edelmetall (überwiegend Silber) nach Europa und übertrafen damit deutlich die Ausfuhren in den Osten. Ein Teil des amerikanischen Silbers floss über Spanien – sowohl durch den Handel als auch durch politisch-militärische Geldsendungen — in die europäischen Münzstätten. Die Hälfte bis zwei Drittel der Edelmetalleinfuhren aus der Neuen Welt flossen wieder nach Osten ab. Mit der Aufnahme des Asienhandels schwoll dann im 17. Jh. der Edelmetallstrom nach Ostasien an, um im 18. Jh. als Folge des wachsenden europäischen Tee- und Kaffeekonsums alle anderen Edelmetallströme zu überholen. Dennoch übertrafen die Edelmetallmengen, die aus Amerika kamen, die Ausfuhren in den Osten, so dass sich die europäische Edelmetallversorgung spürbar verbesserte. Das 19. Jh. ist durch die Verbilligung des Goldes, die Etablierung des internationalen Goldstandards, den Verfall des Silberpreises und die Entstehung des modernen Bankensystems geprägt. Im ausgehenden 19.Jh. machte dann der Übergang der meisten Länder zum Goldstandard mit seinem automatischen Zahlungsbilanzausgleich die Edelmetallversendung in großem Stil überflüssig.

Eine rege Diskussion schloss sich der Veranstaltung an, Ulrich Bock kommt dem Wunsch weiterer Veranstaltungen zum Thema Geldwäschegesetz und Geldwäschebeauftragter nach.

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