Ein Referentenentwurf des Bundesfinanzmisteriums sieht vor, dass Edelmetallhändler bereits ab einem Rechnungsbetrag von 2.000 Euro die Personalien des Käufers erfassen sollen. Derzeit liegt die Freigrenze für anonyme Barkäufe bei 9.999,99 Euro. Wird der Entwurf mehrheitlich vom Bundestag verabschiedet, dann könnten die Pläne bereits ab dem kommenden Jahr wirksam werden. Offizieller Hintergrund der von der Politik gewünschten Änderung sind EU-Richtlinien zum Geldwäschegesetz, das Steuerhinterziehung und Terrorismus-Finanzierung stärker eindämmen sollen. Neu ist, dass die konkrete Gesetzesanpassung (2.000 Euro; § 10 (e) GWG, S. 13) nur für den Edelmetallhandel gelten soll. Für andere Güterhändler (Kunstgegenstände und sonstige Güter) bliebe die Grenze von 10.000 Euro bestehen.
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